Abgabe illegaler Waffen
Frist für straffreie Abgabe läuft am 1. Juli aus Mit der Änderung des Waffengesetzes am 6. Juli 2017 trat eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung (Strafverzichtsregelung) für unberechtigte Besitzer von Waffen und Munition in Kraft. Wer aktuell unerlaubt eine Waffe oder unerlaubt Munition besitzt, kann diese noch bis zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde (z. B. Landratsamt Augsburg) oder der Polizei übergeben, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Hierunter fallen der unerlaubte Erwerb,...