Köln: Freie Wähler warnen: „Anlieger müssen vor Erschließungsbeiträgen zittern“.
(Rodenkirchen / Lindenthal) Die Stadt Köln beabsichtigt, die Straßen von Kreisstraßen zu Anliegerstraßen herabzustufen. Während nach dem Baugesetzbuch für Kreisstraßen keine Erschließungsbeiträge anfallen (sog. Landstraßen II. Ordnung), wird der Erschließungsaufwand der Anliegerstraßen zu 90% durch die Anlieger getragen. Solche unerwarteten Erschließungsbeiträge führten vielfach zu Notlagen bis zur Existenzgefährdung von Anliegern. Älteren Mitbürgern gemäß handelt es sich um Kreisstraßen, die...