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Streik: Arbeit­nehmer muss sich um andere Verbindung kümmern | Foto: Ver.di

Streik
Arbeit­nehmer muss sich um andere Verbindung kümmern

Quelle. Streik Den Arbeit­nehmer trifft bei Verspätung oder Verhinderung durch höhere Gewalt grund­sätzlich das Wegerisiko. Stehen die Züge still, tangiert das den Arbeitgeber wenig. Denn wie Mitarbeiter zur Arbeit kommen, ist ihre Angelegenheit. Aber was, wenn es keine weiteren öffentlichen Verkehrs­mittel gibt? Auch wenn Bahn- und Buspersonal streiken und deshalb der öffentliche Verkehr weitgehend stillsteht, müssen Arbeit­nehmer pünktlich beim Job erscheinen. Arbeitnehmer trägt Wegerisiko...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Gelsenkirchen
  • 26.03.23
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