Lebensversicherung, Teil 15 – noch ein paar Kleinigkeiten
Der Versicherungsnehmer muss über die versicherte Person richtige Angaben machen, das gilt insbesondere für das Geschlecht und das Eintrittsalter, praktisch das Geburtsdatum. Sind Gesundheitsangaben von der versicherten Person gefordert, müssen diese ebenfalls richtig und vollständig sein. Eine (meist vom Versicherer bezahlte) ärztliche Untersuchung, und die möglichst bei dem vom Versicherer vorgeschlagenen Arzt, schützt davor, dass der Versicherer im Fall des Falles versucht, sich über...