Gebärdensprache ist eigenständige Sprache
Wann werden auch Ausschusssitzungen gebärdensprachgedolmetscht?
„Gemäß § 8 Absatz 4 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) ist die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER. „Deshalb frage ich nun in der nächsten Stadtratssitzung 1.) Wie konkret wirken der Oberbürgermeister, die Stadtspitze/Verwaltungskonferenz, die städtischen...