Sportförderrichtlinien

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Ratgeber

Vereinspauschale muss bis 1. März beantragt werden

Sportvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) sind oder einer Dachorganisation außerhalb des BLSV angehören, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Staates erhalten. Dafür muss der Antrag auf Förderung bis spätestens 1. März 2010 beim Landratsamt Augsburg gestellt werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Zuschüsse für Sport- und Schützenvereine für das Jahr 2010 werden nach den „Richtlinien über...

  • Bayern
  • Augsburg
  • 05.01.10
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