Die Mindestlohnlüge der Großen Koalition
Orginal Text des heute veröffentllichten Koalitionsvertrages: Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von die- ser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG. Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich: • Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträ- ge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene • Ab 1....