Gesetzesübertritt, oder die Alternative: Langsamer, bis zum Umfallen .....
Webseite. SOOO langsam geht's gar nicht! Ein Fußweg ist ein Fußweg, und kein Radweg, und deshalb gilt "max. Fußgängergeschwindigkeit", und das gilt gilt auch für "Fußweg, Radfahrer erlaubt". Und jetzt kommt der Eigen-Test: Fahren SIE doch mal mit 5 km/h auf Ihrem Fahrrad! Was, so langsam? Genau, SO langsam! Was, das geht nicht? NEIN, DAS geht nicht! Denn NUR mit Schrittgeschwindigkeit dürfen Radfahrende auf "Fußwegen, Radfahrer erlaubt" fahren: Auch wenn gar kein Fußgänger da ist. Was hat der...