Überholverbot! 1,5 m Mindest(!)abstand vom Kfz zum 🚲 auf Langenhagen-Karte: StVO-Novelle 2020 gibt Radfahrern mehr Sicherheit
StVO. Auch ohne Corona! Mindest(!)abstand Kfz/Rad innerorts: - 1,5 Meter, - sonst 🚲 überholen verboten: Neu! Das 🚲-Überholverbot auf zu schmalen Straßen mit Breite kleiner als 5,2 Meter gilt auch ohne dieses Schild: Verbindlich durch StVO-Novelle: 1,5 m Mindest(!)abstand beim Überholen Kfz / Rad innerorts Die StVO-Novelle 2020 legt verbindlich den Mindest(!)abstand zwischen dem überholenden Kfz und überholten Radfahrenden fest: - 1,5 m innerorts, - 2,0 m außerorts. Ist dieser...