Freedom Day!? Min. 1,5 m Abstand: Gilt natürlich weiter!!!! Aufklärung ...
StVO. Freedom Day?! Min. 1,5 m Abstand 🚘/🚲!!!! Überhol-Abstandsregel der StVO gilt unverändert Straßenverkehrsordnung StVO § 5 "Überholen", Absatz (4) Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand - innerorts mindestens 1,5 m, - und außerorts mindestens 2 m. Zu diesem Thema passt dieser Aufklärungs-Beitrag des ADFC Langenhagen Sicher(er) Radfahren! Aufklärung mit dem ADFC-Abstands-Banner:...