Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig?
Nürnberg – Am 14. März 2013 wird das Sozialgericht Nürnberg in dem Verfahren S 10 AS 679/10 über die Frage entscheiden, ob Betroffene den Einladungen der Jobcenter -hier des Jobcenters Nürnberg-Stadt- Folge leisten müssen. Diese könnten nämlich nichtig und rechtswidrig sein, mit der Folge, dass Betroffene sie nicht beachten müssen bzw. die Jobcenter sie im Widerspruchsverfahren aufheben müssten. Zu der Klage kam es, weil der Kläger einer Einladung zu einem Termin bei der Arbeitsvermittlung des...