Lokalpolitik
Private Wohnungen von Hartz-IV-Beziehern dürfen vom Jobcenter kontrolliert werden
Jobcenter kontollieren Wohnungen von Hartz-IV-Bezieher. Das rheinland-pfälzischen Landessozialgericht hat ein aktuelles Urteil erlassen, dass die Jobcenter ermächtigt, die Wohnungen von Hartz-IV leistungsberechtigten Menschen bei Betrugsverdacht zu kontrollieren. Das Gericht gab einem Jobcenter Recht die Unterkunftskosten einer Frau nicht mehr zu übernehmen (Az.: L3AS315/14BER). Der Auslöser dieses Streits: Ein anonymer Anrufer hatte sich beim zuständigen Jobcenter darüber beschwert, dass die...