Hartz4-Eiszeit hat begonnen
Das LSG Berlin-Brandenburg hat nun über den Normenkontrollantrag zur WAV – Berlin (KdU-Richtlinie/-satzung) entschieden und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Heizkosten zu hoch bemessen seien und das Erhöhungen für bestimmte Fallgruppen zu großzügig seien. Mit dem Urteil hat das LSG BB indirekt klargestellt, dass nach ihrer Auffassung die Unterkunftskosten ansonsten von der Höhe richtig festgelegt seien. Wer die Berliner Situation und den Wohnungsmarkt kennt, wird zu dem Ergebnis kommen,...