Lokalpolitik
Das neue Steuerjahr beginnt: Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hilft den Vereinen
(Eichenau) Bis zu 500.- bar auf die Hand – kann es jetzt unversteuert für sozialen Einsatz geben. Künftig gibt es einen allgemeinen Freibetrag von 500 € für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Vereine und Organisationen können so ihre Helfer pauschal ohne Einzelnachweis für Ihre Mühen entlohnen z.B. für Telefonhilfe, Computerhilfe, Fahrten u.ä. Vereine und Organisationen können mit einem Betrag von bis zu 500.- jährlich ihre Helfer...