Sommerregelung

Beiträge zum Thema Sommerregelung

Ratgeber
Mit dem Einzug des Frühlings wird ab dem 1. März der Günzburger Marktplatz wieder Fußgängerzone. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten | Foto: Julia Ehrlich/ Stadt Günzburg

Günzburg:Marktplatz wird ab 1. März wieder zur Fußgängerzone Es gilt die Sommerregelung auf dem Marktplatz – Überfahrt für Autos gesperrt

. Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten und der Großteil des Platzes wird bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „der nördlichste Marktplatz Italiens“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte, den Fußgängern und den spielenden Kindern. „Die Freiluftgastronomie profitiert wesentlich von der Fußgängerzone und auch die Sicherheit für unsere...

  • Bayern
  • Günzburg
  • 26.02.19
  • 2
Ratgeber
Ab dem 1. März gilt auf dem Günzburger Marktplatz die Sommerregelung mit der Fußgängerzone. | Foto: Sabrina Schmidt/ Stadt Günzburg

Marktplatz wird wieder zur Fußgängerzone Ab dem 1. März gilt die Sommerregelung auf dem Marktplatz – Überfahrt für Autos gesperrt

Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten und der Großteil des Platzes wird bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „der nördlichste Marktplatz Italiens“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte, den Fußgängern und den spielenden Kindern. „Die Freiluftgastronomie profitiert wesentlich von der Fußgängerzone und auch die Sicherheit für unsere...

  • Bayern
  • Günzburg
  • 22.02.18
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