Aufklärung. - - - - - - - - - Rechtlicher Hinweis Mit dem abgebildeten Fahrrad darf - mit montierter Abstandsstange - nicht im öffentlichen Verkehr gefahren werden: Unzulässig breit. - - - - - - - - - Die HAZ schrieb: 1,0 - 0,7 - 1,5 - 2,0! Wir schreiben: 1,0 + 0,7 + 1,5 + 2,0 = 5,2 m! Ist die Straße schmaler, dürfen Kfz der Golfklasse Radfahrende nicht überholen. 1,50 Meter ist auch hier das Maß aller Dinge! Überholen von Radfahrern nur noch ab mindestens fünf Meter Straßenbreite zulässig. ...