Die Frage des 1. Advent: ist Detmolds Bürgermeister Rainer Heller käuflich – und wenn ja: weshalb?
Einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden vom 09. November 2017 folgend kommen über 14 Millionen Kosten bzgl. der ehemaligen Britensiedlung auf die Stadt Detmold über Forderungen der BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu. Der dabei gerichtlich festgestellte Bestandschutz kann jedoch nicht tragen, da er das Urteil 1 L 4202/99 des Niedersächsischen OVG vom 21. Januar 2000 negiert. Eine neue Facette in einem seit 1999 zumindest andauernden Skandal, der...