Schwimmen

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Blaulicht
Foto: dlrg.de

DLRG-Präsident: Keine Gebühren und Bußgelder

Heute war es ja das Thema in den Medien: Leichtsinnigen Schwimmern, welche z.B. trotz Warnungen und Ausgesprochener Badeverbote ins Wasser gehen, könnte nach aktuellen Überlegungen der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) die Rettung aus Lebensgefahr künftig in Rechnung gestellt werden. In den Küstenländern gibt es wohl Bestrebungen, die Rettungsdienstgesetze entsprechend zu ändern. Hierzu eine Pressemitteilung des DLRG-Bundesverbandes, die die in den Medien falsch, bzw. verkürzt...

  • Niedersachsen
  • Bad Nenndorf
  • 25.07.14
  • 1
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