Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist gekippt!
Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung am 26.02.2020 in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 in der Fassung von 2015 ist daher verfassungswidrig! Ich danke dem Verfassungsgericht für ihr Urteil! Ich habe kein Problem mit meinem Leben, weiß aber, dass Menschen mit allerschwerster...