Eine Chance für Bad Lauterberg?
Leserbrief von Gerlind Gottschling! Bad Lauterberg/Barbis. Die Novellierung des niedersächsischen Schulgesetzes wurde vor zwei Wochen verabschiedet. In diesem neuen Schulgesetz ( § 183 c ) steht ,dass bis 2024 inklusive Schwerpunktschulen innerhalb eines Schulträgers bestehen bleiben können, d.h. es muss nicht jede Schule eines Schulträgers inklusiv eingerichtet werden. Das bedeutet für Bad Lauterberg: Die Grundschule Barbis, die 2012 als Schwerpunktschule für Inklusion benannt wurde, könnte es...