Polizei Wismar zieht erfolgreiche Bilanz!
Das kann nun jeder Bürger sicher gerne auslegen wie er möchte, aber muss man einem geistig behinderten Mitbürger, als Leiter eines Polizeihauptreviers derart durch den Dreck ziehen? Der Mann steht unter Betreuung!!! Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung wird das Recht der Teilnahme am öffentlichen Leben nicht abgesprochen. Eine Entmündigung, eine Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr. Bei Zweifeln an der Fähigkeit zur selbständigen...