Sankt Martin

Beiträge zum Thema Sankt Martin

Lokalpolitik
Ausschnitt aus § 70 Landesbauordnung
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LIMBURG ist überall

......FS-1-......Kirche baut *ohne* Baugenehmigung. ------- Auch sonst übliche *Bauabnahme*für Kirchenbau, Schulgebäude etc. findet nicht statt. ------- Alles legal, siehe § 70 LBO. ------- Dieser Sonderstatus gilt für jede Kirche *Körperschaft öffentlichen Rechts*, ob katholisch, ob evangelisch, ob jüdisch, ob islamisch .................

  • Berlin
  • Berlin
  • 15.10.13
  • 3
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