„Unsachlichkeit des Northeimer Kreisbrandmeisters“.
Leserbrief von Hein Gärtner vom 13.2.2013 In dem oben angeführten Bericht wird der Northeimer Kreisbrandmeister mit den Worten zitiert: „…..der im Vergleich zu den Nachbarn (Osterode und Göttingen) besser ausgestatteten Kreisfeuerwehr“ kann ich zur Versachlichung nur sagen, dass die Freiwilligen Feuerwehren auf Grund des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes von den Gemeinden – und nicht von den Landkreisen - nach den örtlichen Gegebenheiten aufzustellen und zu unterhalten sind. Nach dem...