Rundfunkbeitrag

Beiträge zum Thema Rundfunkbeitrag

Lokalpolitik
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Petition an die Regierung – Für Abschaffung der Rundfunkbeitragspflicht!

Mitmachen: Petition zeichnen ARD/ ZDF Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Jedes Zeitungs-Abo können Sie abbestellen. Jeder Konsum privater Fernsehsender ist frei. Doch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sie nicht gefragt. Sie haben keine...

  • Niedersachsen
  • Wennigsen
  • 20.11.16
Ratgeber

Rundfunk und Fernsehen im Grünen

Rundfunk und Fernsehen im Grünen Fürs Gartenhäuschen muss nicht gezahlt werden Osterode (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Ein Schreiben vom ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) irritierte kürzlich zahlreiche Laubenbesitzer. Sie sollten auch für ihre Gartenlaube einen Rundfunkbeitrag zahlen. Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt klar, dass für Gartenhäuschen in Kleingartenanlagen kein Beitrag zu entrichten ist. Der...

  • Niedersachsen
  • Osterode am Harz
  • 22.04.14
Ratgeber

Rundfunkbeitrag für Auszubildende und Studierende

Rundfunkbeitrag für Auszubildende und Studierende Befreiungsanträge konsequent stellen Osterode (VBZ), 26.08.2013. Die Verbra Osterode teilt mit: Wer in ein Studentenwohnheim oder eine Wohngemeinschaft zieht, muss einen Rundfunkbeitrag zahlen. Für volljährige Schüler, Auszubildende oder Studierende mit eigener Wohnung besteht grundsätzlich eine Anmeldepflicht beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Für jeden Haushalt, unabhängig der Personen- oder Gerätezahl wird monatlich ein pauschaler...

  • Niedersachsen
  • Osterode am Harz
  • 26.08.13
Ratgeber

Rundfunkbeitrag bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften korrigieren lassen

Rundfunkbeitrag bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften korrigieren lassen Verbraucher müssen Beitragsservice Änderungen mitteilen Osterode, 07.03.201.3 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Seit dem 1. Januar 2013 gilt: Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Auch in eheähnlichen Lebensgemeinschaften zahlt der Wohnungsinhaber den pauschalen Dreimonatsbeitrag in Höhe von 53,94 Euro....

  • Niedersachsen
  • Osterode am Harz
  • 10.03.13
Ratgeber

GEZ - Der Rundfunkbeitrag kommt - und einige müssen AKTIV werden!

Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Ab 2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sie zahlen ab 2013 genauso viel oder weniger als vorher. ABER: In welchen Fällen muss ich als Bürger AKTIV werden? Wer durch das neue Beitragsmodell entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss die Änderung mitteilen. Das gilt für diejenigen, die heute...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Köln
  • 07.11.12
  • 3
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