rote Ampel

Beiträge zum Thema rote Ampel

Ratgeber
Bild 1, Nord-Ost-Ecke: Ständer zum Bein anheben bei 🚦-Ampel-Rotlicht an der Kreuzung Vahrenwalder Straße / Sahlkamp. | Foto: R.S. auf 🚲-Tour.
6 Bilder

Rot-Licht-Bereich? 🚲-Fahrer haben einen Ständer
Rotlicht-Entspannung? Radfahrende können beim 🚦-Ampel-Stopp ein Bein heben, mehrfach in Hannover ...

Im Bereich der Vahrenwalder Straße bietet die Stadt Hannover Radlern bei 🚦-Ampel-Stopps zehn Ständer an, wo sie bei Ampel-Rot bequem den Fuß draufstellen können: So können Sie beim 🚦-Stopp auf dem Sitz des Fahrrades sitzen bleiben, anstatt jedes Mal ganz abzustellen und vor dem Anfahren erst wieder aufzusteigen. Hannover bietet Entspannung: 10 Ständer für entspanntes Anhalten der Radfahrenden bei 🚦-Ampel-Rot. Oder gibt's noch mehr davon in "H"?Die Ständer-Standorte an der Vahrenwalder Straße:...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 02.02.24
  • 1
Blaulicht
1,5 m, oft 2,0 m beträgt der von vielen Gerichten definierte Mindestabstand Kfz/Rad beim Vorbeifahren. Und er beträgt gemäß vorliegender Urteile 2,00 Meter bei der Vorbeifahrt an Kindern/erkennbar älteren Personen auf dem Rad sowie bei zwei Personen auf dem Rad (z.B. Elternteil + Kind), bei starkem Seitenwind/an starken Steigungen, bei bei Kfz-Geschwindigkeiten größer als 50 km/h, sowie wegen der starken Wind- und Sogentwicklung bei der Vorbeifahrt von Lkw. Bild Copyright ©: https://www.ADFC-Langenhagen.de

Geht doch - in Dresden! 25 x € 30,00 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad!

1,5 m Abstand. - - - - - - - - - - - - - Rad & Rat: Kostenfreie Android App der ADFC-Ortsgruppe Langenhagen. - - - - - - - - - - - - - Geht doch - in Dresden! 25 x € 30 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad! Die Regeln Empfohlen wird ein Mindestabstand Kfz/Rad von mindestens 1,50 Meter. Die Straßenverkehrsordnung StVO regelt das nicht eindeutig, in einschlägigen Gerichtsurteilen ist aber immer von 1,50 Meter Sicherheitsabstand die Rede, in bestimmten Fällen auch zwei Meter. Außerdem von...

  • Sachsen
  • Dresden
  • 04.07.19
  • 1
Lokalpolitik
Bei Rot sollst Du stehen. Aber ist es angemessen, von Fußgängern ein Bußgeld zu kassieren, wenn sie das Rotlicht missachten? (Foto: Gabi Schoenemann  / pixelio.de)

Bei Rot über die Ampel: Sollen Fußgänger dafür Bußgeld zahlen?

Dass man bei Rot nicht über die Ampel gehen darf, wissen schon Kindergartenkinder. Die Straßenverkehrsordnung sieht auch Strafen vor: Wer bei Rot über eine Fußgängerampel geht, muss mit fünf Euro Strafe rechnen, bei Vorsatz sogar mit zehn Euro. Kontrolliert wird das aber eher selten. In Laatzen waren heute an einem Ampelüberweg aber zeitweise sogar sechs Polizisten im Einsatz, kassierten Bußgeld von Fußgängern an der roten Ampel und von Radfahrern, die auf der falschen Seite unterwegs waren....

  • Niedersachsen
  • Laatzen
  • 18.09.12
  • 22
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