Blaulicht
DLRG-Präsident: Keine Gebühren und Bußgelder
Heute war es ja das Thema in den Medien: Leichtsinnigen Schwimmern, welche z.B. trotz Warnungen und Ausgesprochener Badeverbote ins Wasser gehen, könnte nach aktuellen Überlegungen der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) die Rettung aus Lebensgefahr künftig in Rechnung gestellt werden. In den Küstenländern gibt es wohl Bestrebungen, die Rettungsdienstgesetze entsprechend zu ändern. Hierzu eine Pressemitteilung des DLRG-Bundesverbandes, die die in den Medien falsch, bzw. verkürzt...