Blaulicht
Bei Stau - Rettungsgasse bilden und halten
Aichach-Friedberg (hbe) Die gesetzliche Vorgabe zur Bildung einer Rettungsgasse ist seit dem Jahre 1982 klar definiert: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“. Dass der Inhalt des...