Südschnellweg Rettung Leinemasch ist möglich
Koalition blockiert Rettungsmöglichkeit
Zunächst ist richtig zu stellen, dass die derzeitige Planung durch den Planfeststellungsbeschluss „genehmigt“ ist. „Rechtskräftig“ ist dieser Beschluss aber nicht, denn die Klagen vor dem OVG laufen noch. Dass dies bereits entschieden sei, ist eine Zeitungsente, die die Verwaltung platziert hat, wie leider so vieles. Nach dem Bundesverfassungsgericht und dem Gesetz kann die Planung aber für den schützenswerten Westabschnitt „teilaufgehoben“ werden. Die maroden Brücken können dann als...