In der Lebensversicherung, und nur die ist von der Garantiezinsänderung im wesentlichen betroffen, ist der „Rechnungszinssatz“ neben der Sterbetafel (und den Kosten) die Rechnungsgrundlage. Der in die Prämienberechnung eingehende Rechnungszinssatz ist der „Garantiezinssatz“. Der höchste Wert, den es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat, lag bei 3,5 Prozent; zur Zeit liegt er bei 2,25 Prozent und ab dem 1. Januar 2012 liegt er bei 1,75 Prozent. Diese Zinssatzänderung gilt aber nur für die...