Änderungen 2015
Das ändert sich für Verbraucher - Auskünfte aus Melderegistern: Mehr Schutz vor Werbung? Ab dem 1. November 2015 dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Bürger können entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären - oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt das Einverständnis der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche...