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Sozialversicherungsschutz auch bei unwiderruflicher Freistellung

In Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen oder auch in einer separaten Vereinbarung nach einer erfolgten Kündigung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht selten vereinbart, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung freigestellt wird. Nach ständiger Rechtsprechung war/ist Voraussetzung für den Fortbestand eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 20.07.09
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