Erbengemeinschaften und die sich hieraus ergebenden Probleme
Wenn nach dem Tode einer Person mehrere Erben vorhanden sind, bildet sich eine sog. Erbengemeinschaft. Dies geschieht vor allem, wenn kein Testament vorhanden ist und gesetzliche Erbfolge eintritt. Im besten Falle bildet sich dann eine Erbengemeinschaft zwischen dem längerlebenden Ehegatten und den Kindern. Stirbt eine Person ohne Hinterlassung eines Ehegatten oder Kindern, gibt es häufig sehr viel größere Erbengemeinschaften, bestehend aus der weitläufigen Verwandtschaft. Aber auch dann, wenn...