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Ratgeber
Manchmal ist es schwierig, Reparatur- oder Bauarbeiten vom eigenen Grundstück aus zu regeln. So müsste sich ein Bauherr beim Verputzen einer Grenzwand beispielsweise von seinem eigenen Gebäude abseilen, um an die betreffende Stelle heranzukommen. Einen derartigen Aufwand mutet das Nachbarschaftsrecht niemandem zu. | Foto: Hailo/TRD

Mit dem Leiterrecht auf Nachbars Grundstück arbeiten

(TRD/WID) So antiquiert die Begriffe auch klingen mögen: Hammerschlags- und Leiterrecht haben im Nachbarschaftsrecht noch heute Bedeutung. Das Hammerschlagsrecht ermöglicht das Betreten des Nachbargrundstücks, um von dort aus Arbeiten an einem Gebäude auf dem eigenen Grundstück auszuführen. Das Leiterrecht beschreibt das Recht, eine Leiter oder ein Gerüst zum gleichen Zweck auf dem nachbarlichen Grundstück aufzustellen. Den Befugnissen liegt laut einer Rechtschutzversicherung ein typischer...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • 14.02.17
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