Rechtsanwalt Stephan Eichhorn

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Ratgeber

Elternunterhalt und Sozialhilferegress

Werden Eltern pflegebedürftig und können Heimkosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlen, ergibt sich für die erwachsenen Kinder häufig das Problem, wie die teure Heimunterbringung ihrer Eltern finanziert werden kann. Die Pflegeversicherung übernimmt nur Aufwendungen für die Pflege aber keine Wohnkosten. Zwar kann ggf. ein Pflegewohngeldzuschuss beantragt werden und auch Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 13.11.09
  • 1
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