Die Haftung des Erben
Im Falle des Todes von Angehörigen haben die Erben häufig die Befürchtung, einen überschuldeten Nachlass zu erben und meinen, dieses Problem durch eine Ausschlagung der Erbschaft am besten lösen zu können. Die Ausschlagung der Erbschaft kann i. d. R. nur binnen einer Frist von sechs Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erfolgen. Die Frist für die Ausschlagung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Erbfall und dem Grund seiner Berufung als Erbe Kenntnis erlangt hat. Also...