Rathenaustraße

Beiträge zum Thema Rathenaustraße

Lokalpolitik
"Betonköpfe": SO einfach / billig ist's, permanentes sicherheitsgefährdendes falsches Abstellen von Kfz an Zebrastreifen dauerhaft zu verhindern: DAS ginge doch auch woanders (siehe Bild 2) ...
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Ab jetzt: Schulweg-Zebrastreifen sicher(er)
Betonklötze verhindern auch hier Gefährdung durch StVO-widriges, sichtversperrendes rücksichtsloses falsches Abstellen von Kfz auf dem Schulweg

Gute Sicht auf Passanten auf Zebrastreifen ist ein wesentlicher Schritt für das Passieren der Straße auf Fußgängerüberwegen: Deshalb schreibt die StVO ein Halte(!)verbot 5 m vor Zebrastreifen vor, das auch in Langenhagen gilt.  Trotz Verbot wurde der Zebrastreifen jedoch immer wieder zu eng zugeparkt, wogegen auch die gelegentlich verteilten kostenpflichtigen Knöllchen (ab € 25) des Ordnungsamtes ÜBERHAUPT nicht halfen.  Jetzt in Langenhagen: Betonklötze helfen gegen Falschhalter / Falschparker...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 18.04.23
  • 2
Blaulicht
Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot, siehe Bild 2. Die Person, die diesen Mercedes so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz,  die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die diesen MERCEDES das so geparkt hat.
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Zebra Rathenaustraße / Karl-Kellner-🚲-Straße
Halten(!) verboten 5,00 m vor Zebrastreifen fürs freie Sichtfeld: Falschhalter & besonders Falschparker gefährden massiv Kinder auf dem Weg von / zur Schule (Kindergarten auch)

Gefahrenabwehr auf Schulwegen:  Die aktuelle Fortbildung für Fahrer*innen von Kfz   Halteverbot 5 m vor Zebrastreifen Das Halten (und damit das Parken sowieso) ist vor Fußgängerüberwegen bis zu 5 Meter davor verboten, damit das Sichtfeld von querenden Personen nicht eingeschränkt wird:  Das Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung ordnet ein Halteverbot auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor an: Siehe Bild 2. Weiteres dazu aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 26 Fußgängerüberwege...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 08.02.23
  • 6
  • 1
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