Blaulicht
Zebra Rathenaustraße / Karl-Kellner-🚲-Straße
Halten(!) verboten 5,00 m vor Zebrastreifen fürs freie Sichtfeld: Falschhalter & besonders Falschparker gefährden massiv Kinder auf dem Weg von / zur Schule (Kindergarten auch)
Gefahrenabwehr auf Schulwegen: Die aktuelle Fortbildung für Fahrer*innen von Kfz Halteverbot 5 m vor Zebrastreifen Das Halten (und damit das Parken sowieso) ist vor Fußgängerüberwegen bis zu 5 Meter davor verboten, damit das Sichtfeld von querenden Personen nicht eingeschränkt wird: Das Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung ordnet ein Halteverbot auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor an: Siehe Bild 2. Weiteres dazu aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 26 Fußgängerüberwege...