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Dipl.-Jur. Michael Rosner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter an der Hochschule Augsburg
Der Autor ist Sozietätspartner der
Kanzlei Rosner
Am Hopfengarten 39-41
86316 Friedberg
www.kanzlei-rosner.net
E-Mail: info@kanzlei-rosner.net

Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags
Profit für Arbeitnehmer?

Seit dem 01.01.2022 können Arbeitnehmer in ihrer Einkommensteuererklärung jährlich einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.200 € (ab 2023 sogar 1.230 €) zum Abzug bringen. Zuvor lag diese Pauschale bei 1.000 €. Das Finanzamt zieht diesen Betrag im Einkommensteuerbescheid automatisch vom Arbeitslohn ab, sofern keine höheren Werbungskosten geltend gemacht wurden. Quittungen oder Belege muss der Arbeitnehmer hierfür nicht vorlegen. Die Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen und soll alle...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 14.02.23
  • 1
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