Rad-Regeln - Breite von Radwegen
Bauliche Voraussetzungen Der Radweg muss bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen (unter anderem: lichte Breite (befestigter Verkehrsraum plus Sicherheitsraum) mindestens 1,50 m bzw. 2,50 m bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen, geradlinige Wegführung und „zumutbare Beschaffenheit“). Diese sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt. Viele Kommunen schildern demzufolge ihre Radwege rechtswidrig benutzungspflichtig aus. Meist, weil sie ihre Radwege nicht auf die seit...