Rückerstattung

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Kostenerstattung für Schülerbeförderung

Landratsamt Augsburg informiert über Fahrtkostenrückerstattung; Onlineformular verfügbar Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen, erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz...

  • Bayern
  • Augsburg
  • 24.07.17
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