Räumungsklage

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Ratgeber
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wollte dem Splitting des Landgerichts in zwei einzeln zu betrachtende Monate nicht folgen. Der gesamte Rückstand sei maßgeblich für die Bewertung der Angelegenheit. Wenn man die zwei Monate zusammen betrachte, fehle mehr als eine Monatsmiete. Deswegen sei der Räumungsklage des Eigentümers stattzugeben. | Foto: LBS / TRD Recht und Billig

Rechtliche Folgen von Mietrückständen

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  • Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • 07.04.22
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