Plädoyer des Pflichtverteidigers
Hohes Gericht! Die hier angeklagte Person ist für die ihr zur Last gelegten Taten nicht verantwortlich, denn sie ist zeitlebens und länger stets zwangsweise fremdbestimmt gewesen. Es begann bereits vor der Geburt, denn niemand hat diese Person um die Erlaubnis gebeten, sie zu zeugen, dies geschah zwangsweise, gegen ihren eigenen Willen. - Sicher bei einer Vergewaltigung. Niemand hat diese Person jemals um die Erlaubnis gebeten, im Körper der Mutter heranwachsen zu müssen, dies geschah...