Pflegekasse

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Ratgeber

Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mehr Leistungen für Pflegebedürftige Südniedersachsen (ein/kip) Dank der Pflegereform erhalten Pflegebedürftige ab nächstem Jahr mehr Leistungen – die Leistungsbeträge erhöhen sich um bis zu vier Prozent. „Beispielsweise steigt das Pflegegeld in Stufe drei von 700 auf 728 Euro im Monat“, erklärt AOK-Pflege Leiter Andreas Reinecke. „Die Anpassung erfolgt automatisch, ein neuer Antrag ist nicht nötig.“ Leistungen, wie Kurzzeit-,...

  • Niedersachsen
  • Bad Grund (Harz)
  • 27.12.14
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