Parkplätze
Parkplatz am Kurhaus/Rathaus
Verkauf Rathausparkplatz Ich möchte hier einmal zu dem beabsichtigten Verkauf des Rathausparkplatzes Stellung beziehen: Nach meiner Einschätzung dürfte der Verkauf rechtswidrig sein, § 47 NBauO i.V.m. § 32BauGB. 1.): Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen, § 5BauGB. Daraus wird der Bebauungsplan entwickelt,...