Verkehrsirrsinn in Kiel-Kronsburg Teil 3 - Behinderung durch Falschparker
Im Stadtteil Kronsburg sind die Straßen - wie in Wohngebieten üblich - nicht allzu breit. Was einige Anwohner und Besucher in manchen Straßen schlichtweg außer Acht lassen ist, dass das Parken OHNE ENTSPRECHENDES VERKEHRSZEICHEN VON AMTS WEGEN VERBOTEN IST wenn die neben dem geparkten Fahrzeug verbleibende Durchfahrtbreite weniger als 3,05 m beträgt. Dies setzt sich zusammen aus 2,55 m für die max. Fahrzeugbreite und 0,5 m Rangierraum. Immer wieder wird in Straßendurchfahrten somit die...