Parken auf Behindertenparkplatz
Heute betrifft das Thema in erster Linie Menschen MIT einem Behindertenausweis. Neben den notorischen Parkplatzrowdies sieht man immer wieder auch Behinderte, die kein Recht haben diesen Parkplatz zu benutzen. Als Inhaber eines Behindertenausweises ist man nur dann berechtigt, wenn im Ausweis das Merkzeichen aG (aussergewöhnlich Gehbehindert) steht UND man den Behindertenparkausweis besitzt. Die Hinterlegung des Ausweises hinter der Windschutzscheibe ist keine Berechtigung auf solch einem...