Paketdienst

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Ratgeber

Verkehrsvergehen
Du bremst mich aus!

Nach § 35 (7a) der StVO dürfen Fahrzeuge der Deutschen Post oder von Subunternehmern in der Nähe von Briefkästen kurzzeitig das Halteverbot missachten. Außerdem sei es erlaubt, "bei der Brief- und Paketzustellung in zweiter Reihe zu parken, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Verboten ist allerdings, den Geh- und Radweg zuzustellen." Die Aussage ist nicht vollständig korrekt. Das Gesetz erlaubt die Missachtung des Halteverbots nämlich nur für Fahrzeuge, die Briefkästen...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Essen
  • 21.05.24
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