Verkehrsvergehen
Du bremst mich aus!
Nach § 35 (7a) der StVO dürfen Fahrzeuge der Deutschen Post oder von Subunternehmern in der Nähe von Briefkästen kurzzeitig das Halteverbot missachten. Außerdem sei es erlaubt, "bei der Brief- und Paketzustellung in zweiter Reihe zu parken, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Verboten ist allerdings, den Geh- und Radweg zuzustellen." Die Aussage ist nicht vollständig korrekt. Das Gesetz erlaubt die Missachtung des Halteverbots nämlich nur für Fahrzeuge, die Briefkästen...