Landkreisfusion (Teil5) – Folgen für den Haushalt
Die für die Landkreise geltenden Haushaltsvorschriften finden sich im sechsten Teil: Kreiswirtschaft des NLG (Niedersächsische Landkreisordnung) und zwar im Paragraphen 65, der lautet: § 65; Anwendung von Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung Für die Kreiswirtschaft gelten nach Maßgabe der §§ 36, 51 und 57 [Zuständigkeit von Landkreis, Kreisausschuss, Landrat] dieses Gesetzes die Vorschriften des Sechsten Teils der Niedersächsischen Gemeindeordnung und die dazu erlassenen...