„Hartz IV“ jetzt mit zusätzlicher Unterstützung für schulpflichtige Kinder
Osterode a.H./Bad Grund, 20. Mai 2009 (lko/kip) Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) beziehen, erhalten künftig eine finanzielle Unterstützung beim Kauf von Schulmaterialien. Die neu in Kraft gesetzte Gesetzesänderung (§ 24a SGB II) sieht vor, den betroffenen Schülern einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf zu gewähren, um ihre Benachteiligung zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass es sich um Kinder von Arbeitslosengeld...